Handels- und Unternehmensrecht
Oberkönig und Partner
HANDELS- und UNTERNEHMENSRECHT
Der Bereich Handelsrecht umfasst alle Fragen der besonderen Rechtsbeziehungen unter Kaufleuten. Hierzu gehört auch die Gestaltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen im b2b-Bereich. Auch Streitigkeiten zwischen Vertragspartnern im Geschäftsleben, beispielsweise Gewährleistungsansprüche oder die Durchsetzung von Forderungen, bilden einen Teil unserer Tätigkeit. Wir beraten Sie und vertreten Ihre Interessen gerichtlich wie außergerichtlich.
Häufig werden auch nur einzelne Unternehmensgegenstände übertragen (Asset Deal). Hier unterstützen wir ebenso wie in anderen Fällen bei der Vertragsgestaltung.
Zu unserem Tätigkeitsspektrum zählt zudem die Gestaltung von Dienstverträgen von Geschäftsführern und sonstigen Führungskräften.