Anwälte
Oberkönig und Partner
ANWÄLTE – PARTEI- und INTERESSENVERTRETER
Wenn wir anwaltlich tätig werden, haben wir eine vollkommen andere Rolle als bei der notariellen Tätigkeit. Wir vertreten nur eine Partei und haben Ihre Vorteile als Partei eines Vertrags oder in einem Rechtsstreit im Blick - gleich ob vor Gericht oder außergerichtlich.
Auch hier kann eine Verständigung mit den übrigen Beteiligten hilfreich sein, um den Konflikt zu lösen. Dabei leitet uns aber stets nur Ihr Interesse.
Wir vertreten Sie vor allen deutschen Gerichten mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs, vor dem nur spezielle BGH-Rechtsanwälte zugelassen sind, ebenso wie in Schieds- und Mediationsverfahren.
Durch ein ausgeprägtes Gespür für die jeweilige Verhandlungssituation überzeugen wir auch in schwierigen Verhandlungen. Unsere Mandanten schätzen, dass Sie von uns auch bei komplexen Sachverhalten klare Handlungsempfehlungen erhalten - und wir über die aktuelle Herausforderung hinaus planen, um Zukunftsstrategien zu entwickeln.
Wir stehen für exzellente juristische Expertise, die immer an den wirtschaftlichen Zielen des Mandanten ausgerichtet ist und die rechtliche Einschätzung der Situation verbindet mit einem Verständnis für unternehmerische Prozesse und wirtschaftliche Herausforderungen. Die Kenntnis der spezifischen Bedürfnisse der Branche fließt stets in unsere Beratung ein.