Arbeitsrecht
Oberkönig und Partner
ARBEITSRECHT
Das Arbeitsrecht regelt das Vertragsverhältnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, darüber hinaus werden auch die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten oder zwischen Arbeitgeber(verbänden) und Gewerkschaften festgelegt.
Von der Gestaltung von Arbeitsverträgen über das Aushandeln von Abfindungen und die Klärung von Lohn- und Gehaltsfragen bis zur Beratung im Vorfeld des Ausspruchs von Kündigungen bzw. die Prüfung von Kündigungen sind wir für Sie da und beraten und vertreten Sie strategisch sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bei den Arbeitsgerichten.