Gesellschaftsrecht
Oberkönig und Partner
GESELLSCHAFTSRECHT
Das Gesellschaftsrecht befasst sich mit der rechtlichen Organisation Ihres Unternehmens. Dies betrifft zunächst die Gesellschafter und die Gesellschaftsform. Weiter ist die Vertretung der Gesellschaft nach außen ebenso festzulegen wie der gesamte Inhalt des Gesellschaftsvertrags. Hierbei unterstützen wir Sie – häufig in enger Abstimmung mit den steuerlichen Beratern – nicht nur bei der Anmeldung von Veränderungen zum Handelsregister, sondern vor allem von der Unternehmensgründung über die Veräußerung von Geschäftsanteilen und Beteiligungen bis hin zu Umstrukturierungen nach dem Umwandlungsrecht.
Wir begleiten nicht nur komplexe Unternehmenstransaktionen - auch bei internationalen Bezügen - notariell, sondern unterstützen Sie auch anwaltlich bei entsprechenden Verhandlungen durch unsere Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht.
Dabei überzeugen wir nicht nur durch die auf den Einzelfall zugeschnittene Verhandlungsstrategie, sondern auch durch klare, zukunftsbezogene Handlungsempfehlungen für unsere Mandantschaft.