Tätigkeitsfelder

Oberkönig und Partner

In dem westfälischen Teil Nordrhein-Westfalens gibt es - wie auch in Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein - das Anwaltsnotariat. Das heißt: Die Notare bei Oberkönig und Partner üben zwei Berufe aus - den des Notars und den des Rechtsanwalts - und können ihre Kompetenzen nach Ihrer Wahl für Sie einsetzen.

Die Bereiche, in denen wir als Anwalt oder als Notar tätig werden, unsere Kompetenzen, überschneiden sich oft inhaltlich. Umso wichtiger ist es, sich stets die unterschiedlichen Rollen vor Augen zu führen: In der gleichen Rechtssache dürfen wir bei Oberkönig und Partner nicht - auch nicht durch unterschiedliche Berufsträger - anwaltlich und notariell tätig werden.

Sie entscheiden, in welcher Funktion wir Sie bestmöglich unterstützen können.

Notariat

Der Notar – als Inhaber eines öffentlichen Amtes und Teil der Rechtspflege – nimmt eine Vielzahl hoheitlicher Aufgaben wahr.

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