Vollmachten und Vorsorge

Oberkönig und Partner

Auch jenseits der Vorsorge können Vollmachten - ein entsprechendes Vertrauensverhältnis vorausgesetzt - hilfreich sein, um rechtliche Prozesse zu gestalten. So kann eine Vollmacht für ein bestimmtes Geschäft - zum Beispiel den Immobilienverkauf bei einem längeren Auslandsaufenthalt - ebenso hilfreich sein wie für manche die Erteilung einer Generalvollmacht, mit der nicht nur im Vorsorgefall, sondern auch vorab umfassend gehandelt werden kann.

Auch Handlungsvollmachten für Mitarbeiter können im Unternehmen ebenso hilfreich sein wie Gesellschaftervollmachten für bestimmte Entscheidungen auf Gesellschafterebene.

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