Immobilien / Kaufverträge
Oberkönig und Partner
IMMOBILIEN / KAUFVERTRÄGE
Kaufverträge über Immobilien - gleich ob Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Gewerbeobjekte, Grundstücke oder Eigentumswohnungen - stellen für die Vertragsparteien, Verkäufer und Käufer, und die weiteren Beteiligten ein wirtschaftlich äußerst bedeutsames Geschäft dar. Bei einem solch wichtigen Vertrag sollten alle Risiken für die Parteien vermieden und ein störungsfreier Prozess sichergestellt werden. Der Beurkundungstermin ist oft ein entscheidender Tag für Verkäufer und Käufer. Die Weichen für einen reibungslosen Ablauf werden aber vor allem durch eine gute Vorbereitung gelegt: Es gilt nicht nur, Besonderheiten des Kaufobjekts herauszufinden und die Interessen der Beteiligten zu ermitteln. Oft müssen auch noch im Grundbuch eingetragene Rechte gelöscht werden und die Anforderungen der finanzierenden Bank berücksichtigt werden.
Das Notariat dient von der Ermittlung des Sachverhalts über die Beurkundung bis zur Umschreibung des Eigentums auf den Käufer im Grundbuch der sicheren Umsetzung des Kaufvertrags und gestaltet diesen auch bei außergewöhnlichen Szenarien rechtssicher.
Wir werden auch für Sie tätig, wenn Objekte in Wohnungs- bzw. Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) aufgeteilt werden sollen oder Erbbaurechte begründet bzw. Erbbaurechtsverträge geändert werden.
Wenn man bei einem immobilienrechtlichen Vertrag nur Ihre Interessen aus einseitiger Perspektive durchgesetzt werden sollen, unterstützen wir Sie gerne anwaltlich.
Auch bei sonstigen Themen mit Bezug zur Immobilie sind Sie bei uns in den besten Händen. So beraten wir viele Vermieter bei Auseinandersetzungen mit ihren Mietern.