Erbrecht

Oberkönig und Partner

Handschriftlich kann ein Testament (anders als ein Erbvertrag) wirksam errichtet werden, jedoch weist ein notariell beurkundetes Testament bedeutende Vorteile auf. Es wird durch die fachkundige rechtliche Beratung sichergestellt, dass der tatsächliche Wille des Erblassers richtig und wirksam umgesetzt wird. Durch rechtliche Laien erstellte Testamente sind häufig mehrdeutig, gelegentlich sogar unwirksam. Zudem ersetzt ein notarielles Testament einen Erbschein. Dieser wird zumeist notwendig, wenn Immobilien oder Firmen zum Nachlass gehören oder Bankguthaben vorhanden ist. Die Kosten für einen Erbschein fallen jedenfalls in einer Größenordnung an, die den Kosten eines notariellen Testaments ähnelt. Gerade bei einem Einzeltestament ist ein notarielles Testament meist deutlich günstiger als der sonst nach dem Tod erforderliche Erbschein, für den Gebühren sowohl für den Antrag wie auch für die Erteilung durch das Nachlassgericht erhoben werden.

Ein zwingend notariell zu errichtender Erbvertrag bietet zudem den Vorteil, dass die Zusicherung von Vermögenswerten in bindender Weise erfolgen kann.

Zu empfehlen ist daher, die Erbfolge mit einer professionellen rechtlichen Begleitung durch Erstellung einer letztwilligen Verfügung zu regeln oder schon zu Lebzeiten eine Nachlassverteilung, durch die vorweggenommene Erbfolge unter Berücksichtigung der Versorgungsinteressen des Erblassers (zum Beispiel durch Schenkung von Immobilien und Beteiligungen), vorzunehmen. Flankierend kann sich hier in manchen Fällen ein Pflichtteilsverzicht anbieten, um zu verhindern, dass die pflichtteilsberechtigten Familienmitglieder (Ehepartner, Kinder, Eltern) die gewünschte Vermögensverteilung nach dem Tod durch die Geltendmachung pflichtteilsrechtlicher Ansprüche verändern.

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